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Unsere Welt steckt voller
Technik, die wir täglich wie selbstverständlich nutzen. Eigentlich
auch selbstverständlich, dass man diese Technik in gewissen
Abständen überprüfen lässt. Wer fährt schon zwanzig Jahre Auto, ohne
einmal die Bremsen überprüfen zu lassen? Gleiches gilt auch für den
Elektro-Bereich!
Für den Elektro-Bereich hat der
Gesetzgeber im April 1979 die Unfallverhütungsvorschrift:
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" [VBG-4] in Kraft gesetzt.
Danach ist der Betreiber einer Anlage verpflichtet, darauf zu
achten, daß diese vor der ersten Inbetriebnahme im ordnungsgemäßen
Zustand ist, d.h. den VDE-Bestimmungen entspricht. Er ist weiterhin
verpflichtet, die Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen: Elektrische
Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre,
nichtortsfeste Betriebsmittel alle 6 Monate. |
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