E-Check

Unsere Welt steckt voller Technik, die wir täglich wie selbstverständlich nutzen. Eigentlich auch selbstverständlich, dass man diese Technik in gewissen Abständen überprüfen lässt. Wer fährt schon zwanzig Jahre Auto, ohne einmal die Bremsen überprüfen zu lassen? Gleiches gilt auch für den Elektro-Bereich!

Für den Elektro-Bereich hat der Gesetzgeber im April 1979 die Unfallverhütungsvorschrift: "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" [VBG-4] in Kraft gesetzt. Danach ist der Betreiber einer Anlage verpflichtet, darauf zu achten, daß diese vor der ersten Inbetriebnahme im ordnungsgemäßen Zustand ist, d.h. den VDE-Bestimmungen entspricht. Er ist weiterhin verpflichtet, die Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen: Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre, nichtortsfeste Betriebsmittel alle 6 Monate.

Der E-Check gibt ihnen die Gewissheit, dass Ihre Elektroanlage heute allen Sicherheitsvorschriften genügt und es keine bösen Überraschungen gibt. Gefährliche Mängel werden erkannt und beseitigt. Bedenken Sie, dass auch Ihre Versicherung die Gesetze kennt und darauf Wert legt, dass diese eingehalten werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Innungsfachbetrieb - sprechen Sie uns an !